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Hallo und Guten Tag
beim

Schützengau XI Uffenheim

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www.gau-uffenheim.de




Vorderlader - Winterschießen bei der SG Thalmässing
27. - 28.Januar.2012

Einladung zum VL - Winterschießen



Neue Regelung bei Verlust des Schützenpasses

Wie Ihnen bekannt ist, muss jedem Änderungsantrag der „alte“ Schützenausweis beigefügt werden.
Bisher konnte bei Änderung des Schützenweises “ Änderung“ u. " Verlust“ gleichzeitig angekreuzt werden. Ab sofort weiterlesen




Jugend Sprint Cup 2011
am 11.12.2011
in Gollhofen


für alle Schüler, Jugend- und Junioren- Schützen/innen im GauXI Uffenenheim
die im BSSB gemeldet sind

Jugendsprint-Cup-Anmeldung.pdf



Gauehrenabend des Schützengaues Uffenheim

Gollhofen, im November 2011

Normalerweise verteilt Karlheinz Lederer Glückwünsche, Ehrennadeln und Urkunden. Beim Ehrenabend des Schützengaues Uffenheim stand er in diesem Jahr selbst ganz vorne auf der Liste der zu Ehrenden: Für seine Verdienste um das Mittelfränkische Schützenwesen durfte er aus den Händen von Karl-Heinz Stauder die Medaille des Bezirksschützenmeisters in Gold in Empfang nehmen.weiterlesen


Karl-Heinz Stauder übergibt Lederer die Medaille des Bezirksschützenmeisters


Gaujugendtag der Schützen in Burgbernheim

Burgbernheim, den 13. 11. 2011

Ehrenamtliche Mitarbeiter, sei es auf Vereins- oder Gauebene, sind im Schießsport leider Mangelware. Dass die Nachwuchsarbeit nicht gänzlich zum Erliegen kommt, liegt und das nicht nur im Schützengau Uffenheim, an einem „kleinen Häuflein Aufrechter“, zu denen sich mit Fug und Recht auch Jennifer Gürth (Lenkersheim), Markus Retta (Ickelheim) und Rüdiger Ott (Burgbernheim) zählen dürfen. weiterlesen


Patentreffen der Gaue Neustadt/Aisch und Uffenheim
am 12. November in Geckenheim

Es ist schon fast eine Tradition geworden, das Patentreffen der Gauvorstandschaften Neustadt/Aisch und Uffenheim. Und dennoch war das diesjährige 8. Treffen im neuen Dorfgemeinschaftshaus in Geckenheim etwas ganz besonderes.
Denn vor der zünftigen Brotzeit hatte der Geckenheimer Schützenmeister Jochen Rückert die Anwesenden zu einer kleinen Nachtwanderung in das Hofmuseum seines Vaters eingeladen. weiterlesen




Ergebnisse für die Gaumeisterschaft Bogen "Halle"




Tanzkurs





Elektronische Schießstände bei der BSG Gollhofen

Die BSG Gollhofen hat ihre Schießanlage, als zweiter Verein nach Ipsheim, mit elektronischen Schießständen ausgerüstet.
Der Einladung des 1. Schützenmeister Roland Gutroff und dem Sportwart Manfred Gutroff diese Stände vor dem ersten Rundenwettkampf einmal zu testen, folgten einige Schützen der Mannschaften aus der Gauoberliga.



Ältesten Schießen im Schützengau Uffenheim

Bad Windsheim, den 19. September 2011
Elf Bad Windsheimer, drei Teilnehmer aus Obernzenner sowie je einer aus Burgbernheim und Ipsheim – das war es schon, das Starterfeld, welches am Sonntagnachmittag der Einladung von Gausportwart Reinhold Schneider zum Ältesten Schießen des Gaues XI Uffenheim gefolgt war.



60. Gauschießen des Schützengau IX Uffenheim

in Markt Bibart
vom 13. Juli bis 31. Juli 2011


Preisverteilung am 11.09. um 15:00 Uhr im Schützenhaus


Hier findet ihr das Programm   ,und hier die Ergebnisse




Einweihung der Dorfscheune in Geckenheim
am 26.05.2011

Bei strahlendem Sonnenschein konnten die Geckenheimer Bürger am letzten Sonntag im Mai
ihre neu renovierte Dorfscheune einweihen und somit ganz offiziell in Besitz nehmen.
Auch der Krieger- und Schützenverein findet darinnen nun seine neue Heimstatt, nachdem im Zuge der Dorfplatzgestaltung um die neue Dorfscheune das alte Schützenhaus abgerissen wurde.
                               

Geckenheim 2011 - Bildergallerie.html




                       
Giel 2011 - Bildergallerie.html



Neu RWK-Ordnung 2011

Regelung in der Gauoberliga
1. Grundsätzliches
Bei der Bezirkssportleitersitzung am 26. Mai 2011 wurde erneut über die Regelung in der Gauoberliga abgestimmt.
Mit 8 gegen 5 Stimmen wurde beschlossen, dass der Mann gegen Mann Modus in der Bezirksliga und somit auch in der obersten Gauklasse (Gauoberliga) beibehalten wird.
2. Änderung in der Rundenwettkampfordnung
Auf Antrag des Bezirkes Oberbayern wurde der Mannschaftsstechschuss aus der Rundenwettkampfordnung gestrichen. Dieser wird durch das Mannschaftsergebnis ersetzt.

RWK_Ordnung_neu_2011

( Für alle anderen Klassen bleibt alles wie gehabt, 4 Schützen/innen bilden eine Mannschaft, das Gesamtergebnis entscheidet über Sieg oder Niederlage





Hein Kirschbaum hat einen Schießanzug zu verkaufen

Näheres dazu unter \Verschiedenes


KK - Sportbericht 2010 des Schützengaues Uffenheim

Der Sportbericht für die KK - Sommerrunde des Jahres 2010 ist nun veröffentlicht.
KK-Sportbericht_2010.pdf
Und mit ihm auch gleich die Einladung und Mannschaftsmeldungen für die Runde im Sommer 2011
KK-Mannschaftsmeldung_2011.pdf
Eine Bitte noch an die Mannschaftsführer und Sportwarte, bildet die KK - Mannschaften möglichst rasch und meldet sie an den RWK-Leiter KK Berhard Schurz.


Hier ist die Einladung für Alle am KK-RWK Interessierten.
KK_Besprechung.pdf

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Schützengau XI Uffenheim Rundenwettkampfleiter LG

Ergebnismeldungen

Durch die Einführung des Onlinemelders werden die meisten Ergebnisse sehr schnell abgegeben
und können damit auch aktuell veröffentlicht werden.
Jedoch gibt es immer noch Mannschaften die die Ergebnisse verspätet melden.
Oder einen verlegten Wettkampf mir nicht mitteilen.

Daher gilt ab der Rückrunde zum Rundenwettkampf 2009 / 2010 folgende Regelung.

  1. Das Ergebnis ist durch den Sieger, oder von einem durch den Sieger beauftragten, bis Sonntag 12.00 Uhr zu melden.
  2. Es ist egal ob mit Onlinemelder, E-Mail oder per Post. Es ist nur durch den Sieger sicherzustellen,
    dass das Ergebnis bis Sonntag 12.00 Uhr mir vorliegt.
  3. Ein Verlegen des Wettkampfes nach hinten ist mir auf jedem Fall anzuzeigen.

  4. Geht ein Ergebnis verspätet ein, wird dem Sieger 1 Punkt abgezogen.
  5. Dies gilt auch dann, wenn ein Wettkampf nach hinten verlegt wird und mir dies nicht mitgeteilt wurde.
    Um sicher zustellen, dass eine Verlegung gemeldet wurde bitte ich darum dies per E-Mail anzuzeigen.
Durch diese Regelungen hoffe ich, dass die Ergebnisse pünktlich und schnell veröffentlicht werden können.




Aus dem aktuellen News-letter des DSB

Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz). Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt. DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim hat zu diesem Themenbereich einige Empfehlungen herausgegeben.

Mehr dazu...




20.03.2009:Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen diesen speziellen Newsletter noch einmal zukommen lassen.



Aufbewahrung von Waffen
Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.V. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist.
Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf.
Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.

Weitere Informationen zu diesem Thema.

Deutscher Schützenbund e.V. - DSB
Lahnstraße 120
65195 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 46 80 7-0
Telefax: 0611 / 46 80 7-62
Redaktion: Birger Tiemann