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Hallo und Guten Tag
beim

Schützengau XI Uffenheim

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www.gau-uffenheim.de





45 Jahre Schützengesellschaft 1965 Sugenheim e. V.

Einladung zum „Open-Air am Steinbruch“

Wir feiern mit Euch“ vom 23. bis 24. Juli 2010 direkt am Schützenhaus




Herzliche Einladung zur
Sportleiterversammlung des Schützengaues XI Uffenheim

im Schützenhaus Ickelheim

am Freitag den 23.07.2010  20:00 Uhr


Tagesordnung und Einladung der Sportleiterversammlung 2010.pdf



59. Gauschießen
des Schützengaues XI Uffenheim
in Wallmersbach

10.09 - 26.09 2010

Zur Ausschreibung
Gauschiessen_2010_Wallmersbach.pdf



100 - Jahre
Schützengesellschaft Adelhofen
1910



zur Bildergallerie



Hans-Giel-Gedächtnis-Schießen 2010
in Uffenheim


                           

Giel2010-Auswertung.pdf       Giel 2010 - Bildergallerie.html



Ergebnisse – Tucher – Schützenkönig – 2010
in Obernzenn
am Donnerstag, den 24. Juni 2010 ab 19.00 Uhr


der Schützengau XI Uffenheim nimmt am Tucher Volksfestschießen teil.

Ergebnissbericht





Neu RWK-Ordnung 2010

Ab dem nächsten LG -RWK-Jahr 2010/11 gilt eine geänderte RWK-Ordnung.
Die wesentliche Änderung nach Punkt 6. Der MSB hat beschlossen, dass wir im Gau nach diesem Modus in der Gauklasse schießen müssen.

RWK_Ordnung_2010.pdf



Mannschaftsmeldungen Rundenwettkampf LG
Sportbericht LG 2009 / 2010

Hallo,
als Anhang die Mannschaftsmeldungen für RWK LG 2010 /2011. Bitte bis zum 15.06.2010 an mich zurück.
Und noch ein kurze Anfrage mit der Bitte um eine kurze Stellungsnahme.
Am 20. Mai ist eine RWK-Leiter und Sportleitersitzung auf Bezirksebene.
Es geht um einen „neuen“ Modus in der Bezirksliga und somit auch in der obersten Klasse der Gaue.
Es soll abgestimmt werden, ob in der Bezirksliga und somit auch in den obersten Gauligen Mann gegen Mann geschossen wird (Bundesligamodus) und nicht mehr Ring-Mannschaftswertung.
Sagt mir bitte mal Eure Meinung dazu.
Ich persönlich hab eine, lass mich aber auch vom Gegenteil überzeugen, wenn dies die Mehrheit im Gau ist.

Gruß
Bernhard
E-Mail: Bernhard Schurz

Mannschaftsmeldung-LG.pdf         Sportbericht_2009_2010.pdf


Mannschaftsmeldungen Rundenwettkampf KK

Hallo Sportwarte der Vereine mit KK-Mannschaften,

ich möchte euch bitten mir eine Mannschaftsmeldung für den RWK - KK zu schicken.
mit
Mannschaftsführer mit Telefonnummer und wenn möglich Email-Adresse

Ich denke das wir mit dem RWK am Freitag den 07. Mai beginnen.
Ihr seht es ist nicht mehr viel Zeit

Gruß
Bernhard
E-Mail: Bernhard Schurz


Betrifft RWK-Luftgewehr

Betrifft: Ergebnisse der Sportleitertagung am 17.07.09

Achtung!, die beschlossenen Änderungen werden zurückgenommen,
und bei der nächsten Sportleitertagung nochmal besprochen.

Somit bleibt für den Rundenwettkampf 2010 / 2011 alles beim alten.
Vier Schützinnen / Schützen bilden eine Mannschaft.

Siehe hierzu auch die folgende Mitteilung des RWK-Leiters Bernhard Schurz

drei_schuetzen.pdf



Schützengau XI Uffenheim Rundenwettkampfleiter LG

Ergebnismeldungen

Durch die Einführung des Onlinemelders werden die meisten Ergebnisse sehr schnell abgegeben
und können damit auch aktuell veröffentlicht werden.
Jedoch gibt es immer noch Mannschaften die die Ergebnisse verspätet melden.
Oder einen verlegten Wettkampf mir nicht mitteilen.

Daher gilt ab der Rückrunde zum Rundenwettkampf 2009 / 2010 folgende Regelung.

  1. Das Ergebnis ist durch den Sieger, oder von einem durch den Sieger beauftragten, bis Sonntag 12.00 Uhr zu melden.
  2. Es ist egal ob mit Onlinemelder, E-Mail oder per Post. Es ist nur durch den Sieger sicherzustellen,
    dass das Ergebnis bis Sonntag 12.00 Uhr mir vorliegt.
  3. Ein Verlegen des Wettkampfes nach hinten ist mir auf jedem Fall anzuzeigen.

  4. Geht ein Ergebnis verspätet ein, wird dem Sieger 1 Punkt abgezogen.
  5. Dies gilt auch dann, wenn ein Wettkampf nach hinten verlegt wird und mir dies nicht mitgeteilt wurde.
    Um sicher zustellen, dass eine Verlegung gemeldet wurde bitte ich darum dies per E-Mail anzuzeigen.
Durch diese Regelungen hoffe ich, dass die Ergebnisse pünktlich und schnell veröffentlicht werden können.




Aus dem aktuellen News-letter des DSB

Hinweise des DSB zur Kontrolle der Waffenaufbewahrung

Nach der am 25. Juli 2009 in Kraft getretenen Neuregelung des Waffengesetzes hat der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition der zuständigen Behörde die zur sichereren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz). Besitzer ist nicht nur der Eigentümer der Waffen, die auf seiner Waffenbesitzkarte (WBK) eingetragen sind, sondern auch derjenige, der Waffen für einen anderen bei sich verwahrt. Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen oder Munition haben nach § 36 Abs. 3 Satz 2 Waffengesetz der Behörde zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung (Nachschau) nach Abs. 1 und Abs. 2 (in Verbindung mit § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung) Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses oder zur Verhütungen dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit (Durchsuchung) betreten werden; insoweit wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz eingeschränkt. DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim hat zu diesem Themenbereich einige Empfehlungen herausgegeben.

Mehr dazu...




20.03.2009:Aus gegebenen Anlass möchten wir Ihnen diesen speziellen Newsletter noch einmal zukommen lassen.



Aufbewahrung von Waffen
Der tragische Amoklauf von Winnenden gibt dem Deutschen Schützenbund e.V. erneut Veranlassung, unsere Sportschützinnen und Sportschützen nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass eine den gesetzlichen Regelungen entsprechende sichere Aufbewahrung für jeden Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine unabdingbare und strikt zu beachtende Anforderung ist.
Sichere Aufbewahrung bedeutet, dass nicht nur die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der erforderlichen Behältnisse eingehalten werden müssen, sondern dass auch außer dem Berechtigten niemand Zugang zu einem Waffenschrank haben darf.
Insbesondere darf der Schlüssel zu einem Waffenschrank weder allgemein zugänglich (z.B. am Schlüsselbrett) verwahrt werden, noch darf die Zahlenkombination eines Waffenschrankes anderen Personen mitgeteilt oder bekannt werden. Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der Ehepartner und Kinder oder sonst im Haushalt lebenden nichtberechtigten Personen.

Weitere Informationen zu diesem Thema.

Deutscher Schützenbund e.V. - DSB
Lahnstraße 120
65195 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 46 80 7-0
Telefax: 0611 / 46 80 7-62
Redaktion: Birger Tiemann